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Was der Einkauf über Sie findet, bevor er anruft.

Große Kunden prüfen neue Lieferanten inzwischen online, bevor es das erste Gespräch gibt. Was dabei angesehen wird, warum das gerade jetzt zunimmt, und welcher Teil dieser Prüfung ganz bei Ihnen liegt.

Sam Geffen5 Min. Lesezeit

Ein Gespräch aus der Beschaffung.

Diese Woche hat mir jemand aus der öffentlichen Beschaffung erklärt, was er über einen neuen Lieferanten herausfindet, bevor er ihn zum ersten Mal anruft. Ich hatte mit der Website gerechnet. Die gehört dazu, aber sie ist nur ein Teil.

Vor dem eigentlichen Beschaffungsprozess steht eine Marktanalyse, und die wird um eine Prüfung im ganzen Netz ergänzt: Was ist über das Unternehmen im Internet zu finden, kursiert im Darknet etwas über die Firma, gibt es kompromittierte Konten? Erst wenn es konkret wird und vertrauliche Informationen im Spiel sind, folgen formale Sicherheitsverfahren für das Unternehmen und Sicherheitsüberprüfungen für einzelne Mitarbeiter.

Das Bemerkenswerte daran ist der Zeitpunkt. Die Prüfung läuft, bevor der Lieferant weiß, dass er überhaupt in Frage kommt. Fällt er durch, erfährt er es nie. Es ruft einfach niemand an.

Warum das gerade jetzt zunimmt.

In der Nacht auf den 12. Oktober 2026 wurden in Frankreich die Kühlanlagen von Supermärkten manipuliert. Die Angreifer stellten über vernetzte Steuerungen des Herstellers Danfoss die Temperaturen hoch und starteten Abtauprogramme. Berichtet wird von rund 500 betroffenen Filialen mehrerer großer Handelsketten. Tiefkühlware und Frischprodukte mussten entsorgt werden, die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Schwachstellen in diesen Steuerungen waren seit August öffentlich bekannt. Sicherheitsforscher hatten zudem mehr als 2.700 Steuerungen gefunden, die direkt aus dem Internet erreichbar waren, und laut Hersteller lief auf den betroffenen Geräten veraltete Software. Angegriffen wurde also nicht die IT der Supermärkte, sondern die vernetzte Technik eines Zulieferers in ihren Filialen.

Genau dieses Muster zeigt auch die aktuelle Studie „Cybersecurity in Österreich 2026“ von KPMG und dem Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (KSÖ), für die im Februar und März 2026 knapp 1.400 österreichische Unternehmen befragt wurden:

BefundAnteil
Unternehmen, bei denen ein Angriff auf Dienstleister oder Lieferanten zu einem Angriff auf das eigene Unternehmen führte22 %
Unternehmen, deren Dienstleister oder Lieferanten in den letzten zwölf Monaten Opfer eines Cyberangriffs wurden39 %
Unternehmen, die befürchten, dass Zulieferer nicht dieselben Sicherheitsstandards einhalten31 %
Angriffsfälle, in denen ineffektives Patch-Management das Einfallstor war40 %
Quelle: KPMG Austria und KSÖ, Cybersecurity in Österreich 2026 (Mai 2026), n = 1.396.

Mehr als jedes fünfte Unternehmen wurde also schon über einen Lieferanten angegriffen. Dass Einkäufer genauer hinschauen, ist keine Formalität, sondern eine Reaktion darauf.

Die Pflicht dahinter.

Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das NISG 2026, die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie. Es verpflichtet rund 4.000 Unternehmen aus kritischen Sektoren zu Sicherheitsmaßnahmen, und dazu gehört ausdrücklich die Sicherheit der Lieferkette. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, was das für alle anderen bedeutet: Die Anforderungen werden entlang der Lieferkette an Lieferanten und Dienstleister weitergegeben, meist über Verträge. Mittelbar betroffen sind damit zehntausende kleinere Betriebe, die selbst gar nicht unter das Gesetz fallen.

Wer Produkte mit digitalen Elementen herstellt, hat zusätzlich den Cyber Resilience Act der EU. Seit 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle melden, ab 11. Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig.

Für einen Zulieferer heißt das: Die Frage nach der eigenen Sicherheit kommt nicht erst im Audit. Sie kommt im Fragebogen vor der Auftragsvergabe, und davor in einer Prüfung, von der er nichts mitbekommt.

Was eine solche Prüfung ansieht.

Für die automatisierte Prüfung von Lieferanten gibt es eigene Anbieter, sogenannte Security-Rating-Plattformen. Sie bewerten Unternehmen von außen, ohne Zugang zu deren Systemen, nur anhand dessen, was öffentlich sichtbar ist: DNS-Einträge, Zertifikate, E-Mail-Einstellungen, offene Ports. Ein verbreiteter Anbieter teilt seine Prüfungen in zehn Bereiche:

BereichWas von außen geprüft wird
Website-SicherheitSicherheitseinstellungen der Website, etwa aus welchen Quellen sie Inhalte laden darf
Verschlüsselungob Verbindungen sauber verschlüsselt sind
E-Mailob die eigene Domain gegen gefälschte Absender geschützt ist
DNSob die Kontrolle über die eigene Domain abgesichert ist
Netzwerkoffen erreichbare Dienste und Ports
Angriffsflächewas insgesamt aus dem Internet erreichbar ist
Schwachstellenbekannte Sicherheitslücken, die auf fehlende Updates schließen lassen
Datenlecksungewollt öffentlich gewordene Informationen
IP-Reputationob Adressen des Unternehmens durch schädliches Verhalten auffallen
Marke und Reputationnegative Berichte über das Unternehmen
Quelle: UpGuard, Beschreibung der Risikokategorien (2025).

Vier dieser zehn Bereiche betreffen unmittelbar Ihre Website und Ihre Domain: Website-Sicherheit, Verschlüsselung, E-Mail und DNS. Am Ende steht eine Bewertung. Ob jemand die Einzelbefunde dahinter liest, entscheidet der Prüfende, nicht Sie.

Der Teil, der bei Ihnen liegt.

Ich bin kein Sicherheitsexperte. Für Penetrationstests, die Überwachung von Datenlecks und die Umsetzung des NISG braucht es Fachleute, und die gibt es. Ein Teil dieser Prüfung liegt aber ganz bei Ihnen selbst, und es ist genau der Teil, den ein Einkäufer zuerst sieht: Ihre Website.

  • Gepflegt statt nur vorhanden. Eine Website, deren Software seit Jahren nicht aktualisiert wurde, zeigt sich in jeder Prüfung von außen. Sie ist meist auch der einzige Teil Ihrer Systeme, den jeder Fremde ansehen kann.
  • Ein Ansprechpartner für Sicherheitsfragen. Wer auf der Website nennt, an wen man Sicherheitsmeldungen richtet, zeigt, dass jemand zuständig ist. Dafür gibt es sogar einen Standard, die Datei security.txt.
  • Die eigene E-Mail-Domain. Ob Ihre Domain gegen gefälschte Absender abgesichert ist, lässt sich von außen in Sekunden prüfen. Fragen Sie Ihre IT danach, das ist in der Regel kein großes Projekt.
  • Dasselbe Unternehmen wie im Gespräch. Zertifizierungen, Branchen, Ansprechpartner und Datenblätter sollten auf der Website so stehen, wie Sie sie im ersten Gespräch nennen würden. Eine Prüfung, die Widersprüche findet, wird nicht wohlwollender.

Kurz gesagt.

Der Einkauf prüft Sie, bevor er anruft, und zwar nicht nur Ihre Website. Den größten Teil dieser Prüfung können Sie nicht steuern, außer durch gute Sicherheit im Hintergrund. Die Website können Sie steuern. Sie ist das Einzige, was ein Einkäufer von Ihnen sicher zu sehen bekommt, und sie sollte zu dem Unternehmen passen, das er danach am Telefon kennenlernen soll.

Quellen

  1. Cybersecurity in Österreich 2026 · KPMG Austria, 19. Mai 2026
  2. Cyberangriff auf Danfoss Kühlanlagen: Details und Hintergründe · Born's IT- und Windows-Blog, 13. Oktober 2026
  3. Un piratage « pas si sophistiqué que ça » : ce que l'on sait de la cyberattaque qui a fait monter en température les frigos de supermarchés · franceinfo, 13. Oktober 2026
  4. Cybersicherheitsgesetz NISG 2026 · WKO
  5. Cyber Resilience Act: Reporting Obligations apply from 11 September 2026 · McCann FitzGerald
  6. Security reports policy · UpGuard, 15. Juli 2026
  7. UpGuard's Cyber Risk Ratings: Enhancing Risk Categorization · UpGuard, 4. Juli 2025
  8. RFC 9116: A File Format to Aid in Security Vulnerability Disclosure · IETF, 1. April 2022

Alle Quellen geprüft am 13. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

DOKUMENT
GS-J-002
AUTOR
Sam Geffen
VERÖFFENTLICHT
13. Oktober 2026
REVISION
Rev. 1
QUELLEN
8
GEPRÜFT
13. Oktober 2026
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